Heizungsanlagen für Gewerbekunden ohne Investition
Schulungsvideo:
schon über 25.000 Anlagen in Betrieb
Contracting: immer ein Gewinn für Unternehmen – dauerhafte Senkung der Energiekosten – Energie wird mit modernsten Techniken direkt beim Kunden auf dem Betriebsgelände erzeugt
Das wirtschaftliche Komplett-Service-Paket für sichere Heizleistung
– für Sanierung & Neubauten
– herstellerunabhängige Beratung
– keine Planungskosten
– kostenfreies Angebot
– keine Anschaffungs und Reparaturkosten
– inklusive kostenfreiem rund um sorglos Paket
– hochmoderene & maßgeschneiderte Energielösung
– Kundendienst & Service kostenfrei inklusive
– inklusive Instandhaltung, Wartung und notwendige Erneuerungen
– 365 Tage Notfallsverice durch Handwerker aus der Region
Beispiele von Heizungsanlagen und Zielgruppen:
Auszüge aus den Heizungstypen:
Blockheizkraftwerke
Wärmepumpen
Pelletsanlagen
Hybridheizsysteme
Solarthermie
Photovoltaik
Heizungsanlagen aller Art
Klima- und Kälterzeugungsanlagen
Auszug aus den Zielgruppen:
alle Gewerbekunden
zusätzlich: Großkunden wie Schwimmbäder, Hausverwaltungen, Hotels, Wohnungsbaugesellschaften, Industriekunden, Gärtnereien, Seniorenheime, Krankenhäuser, Sportanlagen, Supermärkte usw.
Wärme-Contracting bietet ein Rundum-sorglos-Paket
Unter einem Contracting versteht man eine vertraglich geregelte Kooperationsform zwischen zwei Parteien: dem Auftraggeber als Contractingnehmer und einem Dienstleistungsunternehmen als Contractor. Es gibt verschiedene Arten des Contractings, je nachdem, welche Leistung erbracht wird. Der Dienstleister konzipiert, finanziert und installiert eine Anlage für den Auftraggeber und betreibt diese auch. Der Auftraggeber muss sich um nichts kümmern – weder bei der Anschaffung noch im Betrieb. Er bezahlt einen Grundpreis für Nutzung und Betrieb sowie die Kosten für die Energie, die er verbraucht. Beim Wärme-Contracting plant und erstellt EWE also eine individuell auf den Kunden zugeschnittene Anlage zur Wärmeversorgung. Die Anlage bleibt im Eigentum von EWE. Ein solcher Contracting-Vertrag läuft meist über zehn bis 15 Jahre. Nach Ende der Vertragslaufzeit sind verschiedene Varianten möglich: So kann etwa der Contracting-Nehmer die Heizung zum Restwert kaufen, der Vertrag wird verlängert oder der Contractor baut die Anlage ab.
Wärme-Contracting sorgt für planbare und niedrige Betriebskosten
Der Einsatz von neuester, umweltfreundlicher Technik hat zur Folge, dass sich die Energieeffizienz der Heizung enorm erhöht. Eine Einsparung von bis zu 30 Prozent an Energiekosten ist durchaus möglich, hinzu kommt: Neben den Energieeinsparungen durch moderne Anlagentechnik ist der Betrieb auch deshalb meist günstig weil im umfangreichen Contracting-Service bereits alles an Wartungen, Reparaturen und Schornsteinfegerarbeiten enthalten ist. Das spart dem Contractingnehmer Arbeit und somit letztendlich auch Personalkosten. Zudem stehen die Contracting-Gebühren von Anfang an fest, sind also planbar.
Wärme-Contracting eignet sich für große wie für kleine Unternehmen gleichermaßen
Da beim Wärme-Contracting immer eine individuelle Energielösung kreiert wird, ist das Modell sowohl für Freiberufler und kleinere Unternehmen als auch für größere Firmen einsetzbar. Während für einen kleinen Betrieb vielleicht eine moderne Brennwertheizung passend ist, kann für die Versorgung eines Wohnquartiers ein Nahwärmenetz mit zentraler Energieversorgung über eine KWK-Anlage die Ideallösung sein. Beim Wärme-Contracting ist rein technisch eine große Bandbreite an Möglichkeiten umsetzbar, zum Beispiel auch eine Kombination einer Wärmeerzeugung mit einer Photovoltaik-Anlage und einem Speicher.
Wärme-Contracting bietet viele Vorteile für Vermieter und Verwalter
Wärme-Contracting ist auch für Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften attraktiv, weil sie sich nicht um den Betrieb der Wärmeversorgung kümmern müssen und zusätzlich die Contracting-Gebühren auf die Mieter umlegen können. Für Neuvermietungen gilt das ausnahmslos. Bei bestehenden Mietverträgen gibt es eine Einschränkung: In diesem Fall darf der Vermieter die Gebühren nur dann auf den Mieter umlegen, wenn durch die Contracting-Maßnahme die Energieeffizienz der Heizanlage erhöht wurde und gleichzeitig eine sogenannte Kostenneutralität hergestellt wird. Letzteres bedeutet, dass der Mieter nach der Umstellung nicht mehr für Wärme bezahlen darf als vorher mit der vermietereigenen Heizung. Beim Nachweis der Kostenneutralität hilft der Contracting-Dienstleister.